> artikel5 > aufsaetze.html > zensur.html

Zensur im Internet

Vortrag an der Universitt Tbingen, 31.05.2000

von RA Dr. Patrick Mayer

Haver & Mailnder
Stuttgart - Frankfurt - Dresden - Brssel



bersicht:

I. Zensur im Wandel der Zeiten
  1. Historischer Zensurbegriff
  2. Zensurbegriff des BVerfG (E 33, 52 mit abweichender Meinung)
II. Zensurflle - Zensurvorwrfe
  1. Filmkontrolle - Jugendschutz
  2. Sendezeitvorschriften fr Talkshows
  3. Sperrung von Internet-Seiten
III. Zensur durch Private
  1. Sperrung von Internet-Seiten
  2. Rights Protection System - RPS
  3. Gerichtliche oder behrdliche Sperrungsanordnungen
IV. nderungen durch neues Recht
  1. TDG/MStV
  2. E-Commerce-Richtlinie
V. Zusammenfassung
  1. Zensur ist ein Begriff, der fr viele Arten von Inhaltskontrolle verwendet wird und verwendbar ist. Er wird in seiner Pauschalitt aber den modernen Erscheinungsformen von Kommunikationseingriffen letztlich nicht gerecht.
  2. Die Bekmpfung rechtswidriger Inhalte kann Eingriffe in den freien Informationsflu erfordern. Diese Eingriffe sollten mglichst verursachernah sein und sich auf gravierende Rechtsverletzungen beschrnken. Insbesondere in Deutschland besteht
  3. Zensurhnliche Wirkung kann auch von nichtstaatlichen Eingriffen ausgehen. Nutzen und Schaden solcher Eingriffe mu sorgfltig abgewogen, ihre Voraussetzungen und ihre Zulssigkeit genau geprft werden. Es sollte vermieden werden, Informationsmittler zu Eingriffen zu veranlassen, die fr die Nutzer nicht erkennbar sind.

[ Seitenanfang ]

Weitere Informationen zum Thema:

Rechtsquellen:
Rechtsprechung: Rechtsprechungssammlungen:



[ Seitenanfang ]


[ Home ]
[ Inhalt ]
[ Index ]
[ Gesetze ]
[ Links ]
[ Aufstze ]
[ Suche ]
[ Hilfe ]
[ Impressum ]
Abonnieren Sie den Newsletter!
Patrick Mayer, 2000 / Alle Rechte vorbehalten / Stand 2000-05-24 / URL: http://www.artikel5.de/artikel/haftung.html