BKA-Seite
zu der Veranstaltung (Möglichkeit zum Download der Vorträge!)
Konferenzbericht von Dr. Patrick Mayer
Dieser Beitrag ist mit Unterstützung
von
ISP
Service eG entstanden.
Insgesamt war die Konferenz geprägt von dem gegenüber der Konferenz 1998 weiter verstärkten Bemühen des Bundeskriminalamtes, das Vertrauen und Interesse der Internet Service Provider (ISP) für eine gedeihliche Zusammenarbeit zu gewinnen. Allerdings wurden Vorschläge, die kurzfristig vorab versandte "Gemeinsame Erklärung der Internet Provider und der Strafverfolgungsbehörden zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Internet" zu diskutieren, von BKA-Direktor Schuster bereits in seiner Einleitung abgelehnt. Schuster erklärte, Ziel der Veranstaltung seie es zu der vorgeschlagenen Vereinbarung zu kommen. Allerdings sei die Frage offen, inwieweit diese Vereinbarung Verbindlichkeit erlangen könne; insgesamt handele es sich um einen sehr unverbindlich gehaltenen Text.
Deutlich war das Ziel des BKA, trotz fortbestehender rechtlicher Unklarheiten in der Erhebung von Daten durch das BKA für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr durch eine Verbesserung der informellen Kontakte zu ISP die Arbeit des BKA zu erleichtern und voranzubringen und Verständnis für die Wünsche der Strafverfolgungsbehörden nach einer leichteren Zugänglichkeit von Kunden- und Verbindungsdaten zu wecken. Den anwesenden ISP war anzumerken, daß irgendwelche Regelungen ihnen lieber wären als der jetzige Zustand, in dem sie den Anforderungen unterschiedlicher Art (Datenschutz, Fernmeldegeheimnis auf der einen, Strafverfolgungsbedürfnisse auf der anderen Seite) ausgesetzt sind. Geäußert wurde der Wunsch nach einem "Cookbook", in dem dargestellt ist, nach welchen Verfahren im Falle einer Anfrage nach Kundendaten vorzugehen ist.
Er legte umfangreiches Zahlenmaterial aus der bundesweit zentral beim BKA geführten Statistik "IuK-Meldedienst" vor
Landespolizeien müssen Vorfälle in Datennetzen (mit Ausnahme der Sprachtelefonie) an Meldedienst weitergeben
Vergleich der Zahlen 1998 und 1999 ergibt deutlichen Anstieg der Kriminalität
Pornografie-Delikte weit überproportional
vertreten (mehr als 2000 von insgesamt ca. 2800 Fällen),
Gründe:
Anhaltspunkte für Pornografie-Delikte und andere Delikte werden ermittelt, die entsprechenden Unterlagen gesichert und an die zuständige Landes- bzw. ausländische Stelle weitergegeben
Nur in ca. 20% der genannten Fälle bestand Inlandsbezug
Über die Erledigung dieser Fälle liegen dem BKA keine Zahlen vor, da die Länder zur Rückmeldung nicht verpflichtet sind
wachsende Aktivitäten der Bevölkerung beim Börsenhandel erzeugt Bedürfnis, elektronische Börsenhandelssysteme zunehmend von außen zugänglich zu machen
grundsätzliche Trennung zwischen einem geschlossenen Börsenhandelssystem mit zugelassenen und zertifizierten Handelsteilnehmern einerseits und Nutzerzugang durch Auftragserteilung an einen Handelsteilnehmer andererseits muß aufrechterhalten werden
"Order-Routing-Systeme" ermöglichen schnelle und direkte Plazierung von Aufträgen durch Kunden, wenn Banken diese geprüft und akzeptiert haben
wachsende Geschwindigkeit der Verbreitung von Ad-hoc-Mitteilungen insbesondere über das Internet und Börseninformationsdienste im Internet begründet Gefahr der Kursmanipulation
Darstellung von zwei Fällen, in denen gefälschte Ad-hoc-Mitteilungen in Online-Diskussionsforen aufgetaucht waren
In beiden Fällen konnte jedoch keinerlei Veränderung der normalen Kursentwicklung festgestellt werden
nur eine Frage der Zeit, bis es Tätern gelingen könnte, solche Meldungen in Kanäle einzuspeisen, die zu einer größeren Verbreitung und damit zu einer Kursbeeinflussung führen könnten
Es muß sichergestellt sein, daß die Börsenhandelssysteme auch weiterhin das bisherige Maß an Verläßlichkeit und Transparenz für Nutzer und Aufsichtsbehörden aufweisen
Beschreibung mehrerer erfolgreicher Operationen des BKA bei der Bekämpfung von Kinderpornografie
frühere Annahme falsch, dass es sich bei den über das Internet getauschten Bildern mit kinderpornographischem Inhalt um relativ wenige und schon ältere Bilder handele
in den letzten zwei bis drei Jahren sind immer öfter in großer Menge Bilder neueren Datums gefunden worden, die Qualität der Bilder wird durch den Einsatz digitaler Kameras besser, durch selbst hergestellte CD-ROM's und größere Festplatten werden auch große Archive mit Bildern gespeichert
Operation "Cathedral", Dezember 1997:
Strafverfolgungsbehörden in den USA und Großbritannien wurden auf IRC-Channel aufmerksam, in dem internationaler Austausch von kinderpornografischen Bildern in bisher nicht vorstellbaren Ausmaß stattfand
etwa 150 Teilnehmer aus mehreren Ländern, insbesondere den USA, Großbritannien, Kanada und Deutschland
Channel war nicht öffentlich zugänglich und konnte nur durch ein Kennwort erreicht werden
Aufnahmevoraussetzung: Bereitstellung von mind. 30.000 kinderpornografischen Bildern
Insgesamt etwa 3.000.000 Bilder ausgetauscht
14 Teilnehmer aus Deutschland, gegen die die Ermittlungen über das BKA koordiniert wurden
über 400.000 Bilder bei diesen Teilnehmern sichergestellt
einzelne Beschuldigte im Besitz von bis zu 70.000 Bildern
international nahezu 80 Personen festgenommen
ein Großteil der am Channel beteiligten Personen tauschte nicht nur kinderpornografische Bilder, sondern missbrauchte auch selbst Kinder
größte Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörde im internationale Bereich
Operation "Bavaria", Januar 1999:
Fahnder der "Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen" (ZaRD) stießen auf zwei IRC-Channel, durch die kinderpornografische Bilder ausgetauscht wurden
ca. 50.000 Bilder ausgetauscht
Teilnehmer aus unterschiedlichen Ländern, vornehmlich Deutschland
Führung und Koordinierung: BKA
Durchsuchungen und Festnahmen von insgesamt 30 Beschuldigten in mehreren Ländern
Sommer 1999:
kinderpornografische Bilder in zwei Newsgroups eines deutschen Servers
Serie von Bildern, auf denen ein etwa 10-jähriges Mädchen als Opfer zu sehen war ("T-Serie")
während der Ermittlungen tauchten immer neue Bilder der "T-Serie" auf => vermutlich Bilder eines andauernden Missbrauchs
einige der Bilder wurden in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY- ungelöst" gezeigt, um durch eine Identifizierung des Opfers dieses ausfindig machen zu können
Vier Tage nach Ausstrahlung der Sendung konnte das Opfer identifiziert und in der Folge auch der Täter festgenommen werden
insgesamt wurden 34.000 kinderpornografische Bilder sichergestellt
Systemspezialist zur Unterstützung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Computern beim Hessischen Landeskriminalamt
Perkeo (Programm zur Erkennung relevanter kinderpornographisch eindeutiger Objekte)
sucht auf lokalen Systemen aus großen Datenmengen bereits bekannte kinderpornographische Bilder
Datenbank, in die alle bisher aufgefundenen kinderpornographischen Bilder aufgenommen sind; Abgleich mit Prüfsummenverfahren (Checksum)
nur eindeutig kinderpornografische Bilder, keine Bilder, die bloße Nacktheit darstellen
Datenbank wird vom BKA zentral verwaltet und ständig aktualisiert
Programm ist nicht in der Lage, kinderpornografische Bilder aufzufinden, sondern kann nur solche identifizieren, die bereits bekannt sind
Trefferquote 30-60%
persönliche Nachschau eines Beamten kann auf diejenigen Teile einer Computeranlage beschränkt werden, in denen Perkeo bereits Bilder identifiziert hat
Programm hat trotz seiner Leistungsfähigkeit sehr geringen Umfang, paßt auf eine Diskette
Dauer einer Suche: 2,5 Stunden auf einem handelsüblichen PC für 39 GB und 50.000 Newsgroups; weitere Suche nach neu hinzugekommenen Bilder auf diesem Server dann unter vier Minuten
Programm derzeit nicht nur in Deutschland eingesetzt, sondern weltweit, wird Strafverfolgungsbehörden kostenlos zur Verfügung gestellt
Umgehung des Programms ist durch eine Veränderung des Bildes möglich, es ist aber nicht bekannt, aus welchem Teil eines Bildes Perkeo die Prüfsumme bildet; auch solche veränderten Bilder werden früher oder später bei Durchsuchungen sichergestellt und in die Datenbank eingestellt
Diskussion
Unverständnis des Referenten darüber, daß Perkeo bisher nicht freiwillig von Providern zur Überprüfung ihrer Server eingesetzt wird, obwohl das Programm kostenlos erhältlich ist und die Suche nur geringen zeitlichen Aufwand darstellt
Dr. Maass (DFN-Verein): Provider befürchten, daß aus freiwilligem Einsatz von Perkeo rechtliche Verpflichtung werden könnte
verteilte Denial-of-Service-Attacken (DDoS) können mit den verfügbaren Mitteln nicht wirksam bekämpft werden
Aufgabe jedes Systemadministrators, angeschlossene Rechner so abzuschotten, daß sie nicht von Hackern übernommen werden können
vollständige Sicherheit ist nicht zu erreichen
bei Sicherheitsanalyse (Dezember 1998, Basis: 36 Mio. Hosts) wurden bereits seit Monaten bekannte Schwachstellen bei zehntausenden von Systemen festgestellt
Rückverfolgung von Hacker-Aktivitäten je nach Geschick des Hackers schwierig bis unmöglich
Maßnahmen bei Hacker-Angriff:
Memorandum "Münchner Gipfel" definiert vier Verantwortungsbereiche
mehrstufiges Verfahren:
für Sommer 2000 ist breite Publicity-Kampagne bei gesellschaftlichen Gruppen geplant, um die medienpolitische Akzeptanz der Bewertung und Filterung zu steigern und diese Gruppen zur Erstellung entsprechender Filter und eigener Bewertungen zu motivieren
Art und Intensität der Zusammenarbeit von Hotlines mit den Strafverfolgungsbehörden noch strittig
Bertelsmann strebt relativ enge Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlich relevantem Material an
Hotline selbst könnte eine hoheitliche Funktion als "Beliehene" haben (Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, Steigerung der Effizienz der Bewertung)
Funktionsfähigkeit der Filtersoftware und Möglichkeit zu einer umfassenden Bewertung von Internet-Seiten werden in Frage gestellt
auch Vertreter von Strafverfolgungs- und Jugendschutzbehörden haben erhebliche Zweifel an Sinn und Funktionsfähigkeit von Filtersystemen
TKG (Übermittlung) gegenüber TDG, Mediendienste-Staatsvertrag und Rundfunkgesetzen (Inhalte)
Abgrenzungsschwierigkeiten sollten Rechtsprechung und Praxisentwicklung überlassen werden
Evaluationsbericht IuKDG (Bundestags-Drucksache 14/1191) sieht keinen gravierenden Änderungsbedarf, sondern stellt fest, daß das IuKDG sich international als wegweisend erwiesen hat
Strafverfolgungsbehörden nur für die Verfolgung strafrechtlich relevanter Vorkommnisse zuständig
Strafverfolgungsbehörden und Internet Service Provider sind an Recht und Gesetz gebunden sind;
Datenschutz und Recht zur anonymen oder pseudonymen Nutzung müssen von der Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen unberührt bleiben
Internet Service Provider stimmen der Formulierung von Dix zu, während Vertreter der Strafverfolgungsbehörden betonen, die Bindung der öffentlichen Verwaltung an Recht und Gesetz sei selbstverständlich und bedürfe keiner Erwähnung
Stobbe (DMMV) und Maas (DFN) tragen vor, sie seien zu einer kurzfristigen Zustimmung zu dem Papier ohne Gremienabstimmung weder in der Lage noch bereit; auch die grundsätzliche Frage, ob dieses Papier verabschiedungsfähig sei, ließen sie offen
BKA-Direktor Schuster betont, das Papier sei "in seiner Unverbindlichkeit beispielhaft", eine Unterschriftsleistung mit Bindungswirkung sei nicht vorgesehen
Prozeß der "Diskussion in strukturierter Form" soll weitergeführt werden
Ziel: Berührungsängste abbauen
Ankündigung der Einladung zu einer Fach- und Expertenveranstaltung zur Klärung technischer Fragen der Bedarfsdefinition auf Seiten der Sicherheitsorgane
Ziel: Klärung und Definition von Erfordernissen, Stärkung der Transparenz der Verfahren, Handlungssicherheit auf beiden Seiten
Gesamtproblem der Internet-Kriminalität kann nur im Dialog gelöst werden
gegenseitiges Verständnis und Vertrauensbasis müssen weiter gefördert werden; ISP sollen nicht zu "Hilfspolizisten" gemacht werden.
betont, daß eine offene Darstellung der unterschiedlichen Interessenlagen erfolgt ist
zukünftige Diskussion: Klärung der Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten zu einer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität im Internet
deutliche Verbesserung der Atmosphäre, Abbauen von Berührungsängsten und Vorbehalten feststellbar
Erläuterung der Tätigkeit des BKA bei der Aufklärung der DDoS-Attacken in den USA
Einrichtung einer "Task Force" (Bundesministerien Justiz und Inneres, BSI, BKA) wegen der Hackerangriffe
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