Das Private, der Kommerz und die ffentlichkeit
18. September 2000
Worte auf der Goldwaage - Haftung im Internet und Meinungsfreiheit
von RA Dr. Patrick Mayer
(Dieser Beitrag wurde von Patrick Mayer für die Netzinitiative Freedom For Links verfasst und ist nunmehr hier veröffentlicht)
Herr Krupp darf im Internet nicht seinen Namen führen. Firmen, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Rundfunksender setzen ihren Namen in allen verfügbaren Top-Level-Domains durch. Der Hinweis auf Software zum Download oder auf Musiktitel im Internet treibt Privatleute in den finanziellen Ruin. So manch ein Rechtsanwalt bestreitet als "Organ der Rechtspflege" seinen Lebensunterhalt durch Serienabmahnungen gegen finanziell machtlose Privatpersonen. Ist die Demokratiemaschine Internet das Papier wert, auf dem sie uns angekündigt und versprochen wird
Die Haftung für Hyperlinks und der Kampf um Namen und Adressen bedrohen nicht nur das Internet als Kommunikationsapparat gerade für die, denen die Medien bisher nicht offen standen, sondern bedrohen auch die Meinungsfreiheit. Die gröte Gefahr der Digitalisierung liegt dabei in ihrer Tendenz zum Schwarz oder Wei, Ja oder Nein, 1 oder Null. Der digitalen Welt fehlen die privaten Gebiete, die vom Recht unkontrollierten Zonen sozialen Kontakts, die im wahren Leben ein weit gröeres Ma an Freiheit erlauben als in einer durchkontrollierten Cyberwelt. Deshalb müssen wir uns fragen, wie die neue Informationswelt aussehen soll, deshalb müssen wir Forderungen in die alte Welt hineintragen, die uns weiter regiert, und deshalb müssen wir für die tägliche Erhaltung unserer Freiheit kämpfen, die die Digitalisierung zugleich fördert und gefährdet.
Aber auch auf der Strae, im Café oder Theater oder auf öffentlichen Veranstaltungen bin ich nur einer verhältnismäig kleinen sozialen Kontrollgruppe ausgeliefert, die ich in vielen Fällen kenne oder zumindest in ihrer Zusammensetzung und ihren Interessen einschätzen kann. Ich kann in vielen Zusammenhängen uerungen machen, weil ich in relativer Verborgenheit (und Unwichtigkeit aus Sicht der Betroffenen) agiere.
Die asymmetrische Kommunikation zeigt deutlicher als manche anderen E-Commerce-Geschäftsmodelle die Denkweise der alten Wirtschaft: Sie wendet sich an den Konsument, die Nutzerin, den passiven Rezipienten. Interaktivität ist das Schlagwort in den Hochglanzbroschüren, Kommunikation ist dagegen nicht gefragt. Die Bestellung mit nur einem Klick, die Amazon sich in den USA patentieren lie, ist die Krönung dieser Entwicklung. Mit nur einem Bit Datenübermittlung möge der Kunde die Freigabe für die Abbuchung von seinem Konto erteilen. Ist das Ziel das nach den Modellen der alten Wirtschaft, also hierarchisch und zentral, organisierte Panoptikum Der Kunde kann alles sehen, wenn er dafür bezahlt. Und er bezahlt nicht nur in bar, sondern auch mit der Freigabe seiner Daten an eine gewaltige Medien- und Unterhaltungsindustrie [Garfinkel, Simson: Database Nation; Ulrich, Otto: Abschied vom privaten Leben, ZEIT 38/2000, S. 15]. Panoptikum nicht nur zum Sehen, sondern vor allem zum Gesehenwerden.
Diese Kommerzialisierung bedroht das Private im Netz. Wo alles gesehen werden kann, gibt es keine Grauzonen, keine privaten Gespräche, kein halböffentliches Gespräch. Und so prallen Regelungswelten und Denkmodelle aufeinander. Die private uerung wird an den strengen Mastäben des Wettbewebsrecht gemessen. Der hingeworfene Newsgroup-Beitrag, der im Büro- oder Schulhofgespräch allenfalls ein Achselzucken auslösen würde, wird den Mastäben der presserechtlichen Sorgfalt unterworfen. Dieser Einbruch der Wirtschaft nicht nur in das Private, sondern auch in das öffentliche Leben wirft Fragen und Probleme auf.
Demgegenüber bieten sich im Internet vielfältige faszinierende Möglichkeiten der Teilnahme an einem nur lose strukturierten, aber nicht per se uneffizienten öffentlichen Diskurs. Mailinglisten versammeln Experten und Interessierte zu einem gegebenen Thema. Diskussionsforen entstehen ad hoc zu aktuellen Themen und lösen sich wieder auf. Auf eigenen Webseiten bieten Engagierte nicht nur die viel gescholtenen Urlaubsfotos, sondern teilweise qualitativ hochwertige Informationen zu allen denkbaren Themen. Wer einmal selbst Webpublishing betrieben hat, wei um die Faszination, mit etwas Gripsarbeit und ein paar einfachen FTP-Befehlen eine durchaus ansehnliche LeserInnenschaft anzusprechen, Reaktionen auszulösen und sich Bekanntheit, Autorität und Respekt aufzubauen.
In dem Ma, in dem die klassischen Medien verflachen und zentraler Kontrolle unterworfen werden, wächst die Bedeutung dieser alternativen Kommunikationswege. Meinungsaustausch wird wichtiger, wenn klassische Medien zunehmend zentraler Kontrolle unterliegen und in Senderfamilien organisiert werden [KEK: Konzentrationsbericht 1999/2000]. Das Netz als solches unterscheidet aber im Gegensatz zu den klassischen Medien nicht schon technisch zwischen privater, öffentlicher und gewerblicher Kommunikation. Eine E-Mail kann höchst Privates enthalten, sie kann Teil eines öffentlichen Diskurses über eine Mailing-Liste sein oder sie kann gewerbliche Werbung enthalten. Ein Website kann eine Firmenbroschüre ebenso enthalten wie die bereits genannten Urlaubsfotos für die Familie oder Softwaretips unter Freunden. Dabei kann sich allerdings auch die Position einer Webseite in diesem Orientierungsraster stufenlos und anfänglich schwer feststellbar verschieben. Die Linktips für Freunde können sich durch Mund-zu-Mund-Propaganda oder durch Suchmaschinentreffer in eine vielgefragte und dadurch plötzlich für Bannerwerbung interessante Auskunftsseite verwandeln. Die Infos zu Telefontarifen werfen bei ausreichender Beachtung plötzlich wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Die zunächst noch unbekannte Meta-Suchmaschine gerät auf den Radarschirm der Inhalteersteller. Und schon schlägt die schärfste Waffe des Wettbewerbsrechts zu: die kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung. An sich ein sinnvolles Instrument der Selbstregulierung des Marktverhaltens, wird die anwaltliche Abmahnung beim Einsatz gegen Privatpersonen zur tödlichen Waffe. Wenn Hobby-Webseitenersteller mit Abmahnungen überzogen werden, steht David gegen Goliath, mit dem Unterschied, da David oft nicht mal über eine Schleuder verfügt und bereits vor einigen tausend Mark Prozekostenrisiko in die Knie gehen mu. Abmahnende Firmen verfügen im Zweifel über erhebliche Kriegskassen und leisten sich teure Spezialanwälte. Privatpersonen schrecken vor den in Wettbewerbssachen erheblichen Streitwertansätzen zurück und werden schon mit der ersten Kostenforderung für die anwaltliche Tätigkeit erheblich belastet. Der Rechtsschutz gegen eine solche Abmahnung ist risikobehaftet. Der eigene Anwalt rechnet zunächst vor, was sein Engagement kosten wird, und teilt sodann - zumeist mit vollem Recht - mit, da der Ausgang der Sache leider höchst ungewi sei. So bleibt zur Risikominderung oft nur die Unterwerfung: die Unterlassungserklärung wird unterzeichnet, die gegnerische Kostennote ausgeglichen, die Seite oder der inkriminierte Link vom Netz genommen. In vielen Fällen hätten durchaus Chancen bestanden, das gute Recht des Einzelnen durchzusetzen, aber das Prozerisiko und der Zeitverlust verhindern den Gang durch die Instanzen, der Stärkere setzt sich durch. Und wieder fehlt eine Stimme in weltweiten Konzert der Meinungen. Die Welt wird übersichtlicher, aber auch eintöniger.
Diese Abgrenzungen zwischen privaten, öffentlichen und kommerziellen uerungen sind schwierig. Aufgrund der Entstehungsgeschichte des Internets als nichtkommerzielles Netzwerk sollte es aber denkbar sein, da eine Vermutung zugunsten der Freiheit der Nutzung des Netzes für nichtkommerzielle Interessen spricht. Die Durchsetzung kommerzieller Interessen sollte demgegenüber erschwert sein. Die kommerzielle Welt mu ihre berechtigten Interessen beweisen, nicht umgekehrt. Jeder Firmenjurist und Anwalt, aber erst recht jeder Richter sollte sich mit den Gebräuchen im Netz befassen. Und vor allem sind die Rechtsanwälte, die sich selbst als Organe der Rechtspflege verstehen, an ihr Selbstverständnis zu erinnern. Nicht jeder Versto rechtfertigt per se eine gebührenpflichtige Abmahnung (es geht auch mal mit einer "kostenlosen" Ermahnung), und vor allem stellt nicht jede uerung im Netz einen Wettbewerbsversto dar. Soviel E-Commerce muss nicht sein.
Patrick Mayer
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