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Das Internet, die Staatsdiener und das Grundgesetz.
oder:

5 Millionen Deutsche als potentielle Kinderschänder.

Von Ulrich Werner, Wirtschaftsinformatiker und Internetberater

(Dieser Beitrag wurde von Uli Werner für die Netzinitiative Freedom For Links verfasst und ist mit Zustimmung des Autors nunmehr hier veröffentlicht)

Die Meldungen in Focus, WDR und FAZ in den letzten Tagen berichten zunehmend über Bestrebungen, automatisierte œberwachung des Internet einzuführen. Diese Bestrebungen werden mit dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie begründet.

Illustriert werden sie von Gerichtsurteilen gegen den ehemaligen CompuServe-Geschäftsführer Felix Somm und Joachim Nikolaus Steinhöfel./. Michael Best.

Sieht man aber ein wenig näher hin, keimt der Verdacht, daŸ auf Basis der Unkenntnis weiter Teile der Bevölkerung über das Internet die seit jeher unzulässige Rasterfahndung ohne konkreten Tatverdacht auf diesem Weg in die Tat umgesetzt werden soll.

Der elektronische Datenverkehr

Das Internet wird vorwiegend in den Diensten World Wide Web (WWW), E-Mail, News und Chat genutzt.

Meinung sagen - leicht gemacht.

Im WWW finden sich die bunten Seiten, auf denen jedermann schon mit geringen Kenntnissen publizieren kann, was er möchte - der Hobbyeisenbahner seine Sammlung, die Hausfrau ihre Haushaltstips, der Anwalt seine Spezialfunktion; jeder Mensch ist in irgendeinem Bereich ein Spezialist und freut sich über Kontakt zu Interessierten.

Post ohne Briefträger.

E-Mail (electronic mail) ist das Gegenstück zur Postkarte auf elektronischem Weg. Ohne Verschlüsselung genauso gut lesbar, aber wie im Hochsommer auf Mallorca genauso schwer als einzelne Nachricht zu finden. E-Mails werden für die direkte Kommunikation zwischen Sender und Empfänger eingesetzt.

Post in Echtzeit - Telefonat in Schrift.

Chat ist die direkte, zeitgleiche Kommunikation - der Empfänger sieht sofort, was der Absender geschrieben hat und kann unmittelbar antworten. Diese funktioniert in Foren, in denen alle Teilnehmer mitlesen können, genauso wie im nicht öffentlichen Kontakt zwischen nur zwei Teilnehmern ("Separee").

Aushang.

News, zudem auch Diskussionslisten, sind E-Mails an eine breite Leserschaft, vergleichbar mit Zetteln an einer Pinwand.

Dubiose Pläne.

Alle diese Dienste sollen künftig - sporadisch oder intensiv - von den Ermittlungsbehörden überprüft werden, um Hinweise auf Verbrecher zu finden. Das klingt gut. Solange man nicht genauer hinsieht.

Ist jeder, der auf der StraŸe herumläuft, automatisch verdächtig

Zunaechst sind Ermittlungsbehörden mit dem Auftrag der Strafverfolgung unterwegs; sie sind nicht dazu da, in einem riesigen Informationsmeer einfach mal so nach möglichen Taten zu suchen, die sie dann verfolgen können. Die Webseiten zum Beispiel richten sich - wie jede Zeitschrift und jeder Handzettel - an die –ffentlichkeit. Die Ermittlungsbehörden kann man hier analog zur Polizeistreife auf der StraŸe betrachten - solange sie lediglich manuell durch die Webseiten streifen.Jegliche elektronische œberwachung (das sogenannte Scanning) aber kann logischerweise nur der Datenspeicherung dienen, da schon aufgrund der Datenmenge das reine Ansehen auf dem Bildschirm und anschlieŸende Löschen unsinnig ist. Zufällig bleiben so auch viele Informationen in dem Netz hängen, die private Webseiten über ihre Ersteller enthalten - von den Urlaubszielen über politische Einstellungen bis hin zu sexuellen Präferenzen. Alle dies geht die Ermittlungsbehörden sehr wohl etwas an - aber nur im Fall der Ermittlung bei einem konkreten Tatverdacht. Nicht aber schon einmal prophylaktisch. Fünf Millionen Bundesdeutsche als potentielle Kinderschänder

Ermittlungen am Stammtisch

Chat in öffentlichen Foren wie auch die meisten Newsgroups und Diskussionslisten lassen sich mit Stammtischen vergleichen, an denen über verschiedene Themen geredet wird - in gleichem Stil und genauso wenig jedes Wort auf die Goldwaage legend. Es gibt weltweit 70.000 Newsgroups zu den verschiedensten Themen. Um bei dem Beispiel der Polizeistreife zu bleiben: Jeder Polizist kann gerne jederzeit an einem Stammtisch Platz nehmen und mitdiskutieren - aber es ist etwas anderes, wenn er dies in dienstlichem Auftrag und mit einem Diktaphon in der Tasche tut. Dazu braucht er wiederum einen konkreten Tatverdacht oder eine richterliche Anordnung. Fünf Millionen Stammtischbesucher als potentielle Kinderschänder

Schere im Kopf

Polizeistreifen dienen der öffentlichen Sicherheit. Die öffentliche Sicherheit erlaubt es, auf der StraŸe spazieren zu gehen. Dennoch willigt niemand schon durch das Betreten der StraŸe in eine Personenkontrolle durch die Polizei ein. Jeder, der in eine einfache Personenkontrolle auf der StraŸe gerät und lediglich seine Ausweispapiere vorzeigen soll, kennt das plötzlich aufkeimende schlechte Gewissen ("Hab' ich vielleicht was falsch gemacht"). Ist das Aufkeimen eben dieses Gefühls durch die Ankündigung permanenter Kontrollen beabsichtigt Das Hinführen zu einem Zustand der Selbstbeschränkung im kommunikativen Bereich ist alles andere als ein Zeichen eines demokratischen Systems.

Verbot, ein Briefkuvert zu schlieŸen

Deutlicher wird dies bei E-Mail. Ein Bürger hat in der Regel nichts gegen Streifenpolizisten. Diese Streifenpolizisten betreten aber auch nicht sein Haus, öffnen seinen Briefkasten, lesen die Urlaubspostkarten und machen Kopien davon - vielleicht kann man die Information ja noch einmal brauchen.

Der naheliegende Schritt für einen Bürger, der auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung Wert legt, ist der Einsatz von Verschlüsselungsprogrammen, also der Kryptographie. Die Einarbeitung in diese Software ist Mühe, aber nicht schwierig. Nach den o.g. Beispielen ist das staatliche Verbot der Kryptographie der naheliegende nächste Schritt, der niemanden überraschen wird. Und so haben wir dann endlich die "Rasterfahnung ohne Tatverdacht", weil jeder Internet-Benutzer wohl ein potentieller Kinderschänder ist.

Kein Recht auf Privatsphäre

Die Argumentationskette, die auch von den Medien verbreitet wird, ist sehr einfach und steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein:

- Ich bin gegen Kinderpornographie.

- Ich habe keine solchen Dateien.

- Da kann jeder nachschauen.

- Ich habe nichts zu verbergen.

- Also brauche ich auch keine Kryptographie.

Die beiden eingangs genannten Urteile bestrafen den Boten, nicht den Täter. Es erscheint zunehmend unglaubwürdig, daŸ es irgendeinem der sich zu Wort Meldenden tatsächlich um den Schutz der Kinder geht.

Grundrechte demontieren

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eines der essentiellen Rechte des Menschen, wie das der freien MeinungsäuŸerung. Jedes Wissen, daŸ man kontrolliert wird, schränkt die Möglichkeit der Ausübung dieses Rechtes ein. Die angesprochenen breiten œberwachungsmaŸnahmen entspringen Orwell'schen Phantasien - und stehen in eklatantem Widerspruch zum deutschen Grundgesetz. Jeder Eintriff in die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte braucht eine klare und eindeutige rechtliche Grundlage - und zwar für jeden Einzelfall. Wer präventive, verdachtsunabhängige œberwachung fordert, hat den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, weil er die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte auf dem Umweg über dubiose Heilslehren einschränken will. Staatsbedienstete jeden Ranges, die sich nicht (mehr) auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, sind bekanntlich umgehend aus dem Dienst zu entfernen.

Ich schlage vor, genau dies zu tun.


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