ENFOPOL - Echolon für alle
(Dieser Beitrag wurde von Dr. Krumpholz für die Netzinitiative Freedom For Links verfasst und wird mit Gestattung des Autors nunmehr hier veröffentlicht)
Der Name "Echelon" tauchte in der deutschen ffentlichkeit das erste Mal im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen der englischen und amerikanischen Luftwaffe im Irak auf. Mit Erstaunen las man, da die Geheimdienste der USA, Grobritannien, Kanada, Neuseeland und Australien ein weltweites berwachungssystem betreiben, mit dem sie jegliche Kommunikation (Telefon, Fax, Datenübermittlung) über Satelliten unter Kontrolle haben. Beispielsweise sei es mit Hilfe von Echelon möglich, nach einer bestimmten Stimme (z.B. der von Saddam Hussein) im Telefonverkehr zu suchen oder bestimmte Schlagworte auszufiltern. (In der Tat wird Echelon wohl nicht nur für militärisch-politische Zwecke benutzt. Den Amerikanern wird vielfach Wirtschaftsspionage mit Hilfe von Echelon vorgeworfen.)
Auch in Deutschland haben die Ermittlungsbehörden bereits die Möglichkeit, telefonische Kommunikation zu überwachen. Allerdings nicht - wie bei Echelon - im "Schleppnetzsystem", sondern nur bezogen auf einzelne, verdächtige Personen. Nach rechtsstaatlichem Verständnis ebenfalls sehr wichtig ist der "Richtervorbehalt", d.h. da nur ein Richter in einem festgelegtem Verfahren die berwachung anordnen kann (in dringenden Fällen darf es auch die Staatsanwaltschaft, der Beschlu mu dann aber innerhalb von drei Tagen vom Richter bestätigt werden). Schlielich mu der Betroffene hinterher von der berwachung unterrichtet werden.
Abhörpläne - geheim gemacht
So weit, so (halbwegs) gut. Seit 1991 jedoch arbeiten das FBI und die EU (genauer gesagt, der Rat der Innen- und Justizminister) auf eine enge Zusammenarbeit in Sachen Abhören hin. Bereits Anfang 1995 wurde vom Rat eine "Resolution" verabschiedet, in dem man festlegte, welche Verpflichtungen Satelliten- und Telekommunikationsnetzbetreibern auferlegt werden sollen, damit die jeweiligen überwachenden Behörden an alle Daten gelangen können, die sie für erforderlich halten. Auerdem wurde ein "Memorandum of Understanding" verabschiedet, nach dem dritte Länder der Resolution beitreten können. Beide Papiere wurden vor den Parlamenten und der ffentlichkeit so versteckt wie möglich gehalten. Die Resolution erschien erst zwei Jahre später im Amtsblatt der EG.
Nachdem auf diese Weise alles vorbereitet war, traten die Abhörer letztes Jahr in eine neue Phase ein. Die Gruppe "Polizeiliche Zusammenarbeit" legte einen Entwurf für eine Ratsentschlieung vor (Ratsentschlieungen sind für die EU-Mitgliedsstaaten zwar nicht unmittelbar bindend, haben aber programmatischen Charakter und appellieren an die Mitgliedsstaaten, sich entsprechend der Entschlieung zu verhalten und gegebenenfalls notwendige rechtliche Schritte vorzunehmen), in der alle notwendigen Einzelheiten formuliert waren:
Auf der Ratssitzung vom 3./4.12.98 wurde das Papier diskutiert. Nun scheint ENFOPOL Wirklichkeit zu werden - die EU-Minister sind gerade dabei, die Abhörpläne zu verwirklichen.
Alles restlos grenzenlos
Dieser Entwurf ist nur als ein Baustein der gesamten Strategie zu verstehen. Implizit enthält es nämlich weiterreichende Forderungen - und hier fängt man spätestens an, verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Magenschmerzen zu bekommen: Die Verwendung von Verschlüsselungstechniken (sowohl bei Telekom-Diensten wie im Internet) mu gesetzlich eingeschränkt werden - nämlich auf solche Techniken, die von den berwachungsbehörden bzw. den Diensteanbietern problemlos zu entschlüsseln sind. Für internationale berwachungen müssen Rechtshilfeabkommen geschlossen werden, damit beispielsweise die französische Polizei einen Handynutzer auch nach einem Grenzübertritt in Deutschland nahtlos abhören kann, ohne da erst ein deutscher Richter eine entsprechende Anordnung treffen mu.
Schlielich gibt es einen wichtigen Hintergrund, vor dem der Eifer der Europolizisten erst ganz verständlich wird: bei Einführung des neuen Satelliten-Kommunikationsdienst Iridium werden mehrere Staaten von einem gemeinsamen terrestrischen "Gateway" aus bedient werden, von dem aus die Gespräche in die Festnetze weitergeleitet werden. Es wird dann wichtig zu wissen, in welchem Staat genau die Zielperson sich befindet, da die jeweilige überwachende Behörde eventuell nur in einem bestimmten Staat überwachen darf. Entweder behilft man sich also mit Rechtshilfeabkommen - s.o. - oder man verpflichtet den Diensteanbieter zu einer Ausspähung des genauen Standortes der Zielperson, um zu wissen, wann man lauschen darf.
Und wer zahlt
Wie am letzten Beispiel sehr deutlich wird - um die notwendige Genauigkeit zu erreichen, müten zwei oder mehr Satelliten peilen - sind die Europol-Wünsche mit erheblichen Kosten verbunden. Interessanterweise wird die Kostenfrage in der Ratsvorlage nicht erwähnt. Das ist kein Versehen, sondern strategisch gedacht: Im letzten Jahr scheiterte die (deutsche) Telekommunikations- berwachungsverordnung daran, da die Kosten für die berwachungseinrichtungen Industrie und Wirtschaft auferlegt werden sollten - gerade noch rechtzeitig protestierten die betroffenen Unternehmen.
Solange diese Frage nicht gelöst ist, wird wohl nichts aus dem ganz groen Lauschangriff. 1995 schätzte die deutsche Regierung die Kosten alleine für die Einrichtung der berwachungsmöglichkeiten für mobile Telephone auf vier Milliarden DM.
Otfried Krumpholz
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