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A. Einleitung

Whrend der Reiz der Datenautobahn-Metapher nachzulassen beginnt[1] und die ursprngliche Euphorie ber die neuen Mglichkeiten weltweiter, vernetzter Kommunikation in Deutschland der Ankndigung eines offenbar bevorstehenden digitalen Armageddon (mit erheblichen Elementen von Sodom und Gomorrha) weichen, stellt die juristische Einordnung "des Internet" weiterhin eines der letzten groen juristischen Rtsel dar. Whrend die einen ber die Abgrenzung von Rundfunk-, Presse- und Telekommunikationsrecht zur Einordnung des Internet spekulieren[2], versuchen die Gesetzgeber der unbersichtlichen Lage dadurch Herr zu werden, da verschiedenste Erscheinungsformen der "Neuesten Medien" soweit wie mglich wortgleich geregelt werden[3]. Die Diskussion erinnert in vielem an die in den siebziger und achtziger Jahren gefhrten Debatten ber die "Neuen Medien" Btx, Videotext und ISDN; sie lt aber die Breite der Beteiligung und das gesellschaftliche Engagement, das damals noch feststellbar war, ebenso vermissen wie die fundierte Herangehensweise. Mehr denn je geht es in der Debatte neben dem Versuch, die ngste der breiten Bevlkerung zu beruhigen und die von der Presse verbreitete Hysterie einzudmmen, unterschwellig um die Sicherung des "Standorts Deutschland".

Angesichts der weitverbreiteten These vom Internet als rechtsfreiem Raum soll versucht werden, den fr das "neue" Medium[4] "Internet" geltenden Rechtsrahmen grob zu umreien. Dabei werden aufgrund der Besonderheit des Mediums als rechnergesttztes, nicht-zentrales und nicht-hierarchisch organisiertes Netz vor allem die Aspekte der telekommunikationsrechtlichen Grundlagen und des medienrechtlichen Bezugsrahmens (im weitesten Sinn, also unter Einbezug etwa des Presserechts) untersucht. Weitere Rechtsgebiete wie etwa das Arbeits-, Vertrags- oder Urheberrecht, werden dagegen auer Betracht gelassen. Die datenschutz- und strafrechtlichen Vorschriften, die ebenfalls unmittelbaren Bezug zur Nutzung weltweiter Kommunikationsnetze haben, sind Thema anderer Referate.

Im folgenden wird ein berblick ber die Anwendbarkeit und die resultierenden Rechtsprobleme der genannten Regelungskomplexe gegeben. Hinweise auf die derzeit absehbare Entwicklung des jeweiligen Rechtsgebietes im Hinblick auf weltweite Kommunikationsnetze ergnzen diesen berblick. Auf technische Erluterungen wird soweit irgend mglich verzichtet. Auf die technischen Grundlagen wird im folgenden nur insoweit eingegangen, als es fr die juristische Diskussion unerllich ist. Kenntnisse der Datenkommunikation im Internet, insbesondere der verschiedenen Dienste im Internet (bspw. World Wide Web, E-Mail, FTP, um nur die wichtigsten zu nennen), der dezentralen Struktur ohne zentralen Anbieter oder Anbieterhierarchie und der Unterscheidung von Angeboten im Internet gegenber solchen der groen, proprietren Online-Dienste[5] werden dabei unterstellt[6].


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[1] vgl. Canzler, Weert/ Helmers, Sabine/ Hoffmann, Ute, Die Datenautobahn - Sinn und Unsinn einer populren Metapher (http://duplox. wz-berlin.de/docs/caheho/); Rilling, Rainer, Enternet (http://staff-www.uni-marburg.de/~rillingr/bdweb/texte/ enter.html)

[2] vgl. aus letzter Zeit nur Bullinger, Martin, Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, S. 1; Engel, Christoph, Rundfunk in Freiheit, AfP 1994, 185; Gersdorf, Hubertus, Multi-Media: Der Rundfunkbegriff im Umbruch, AfP 1995, S. 565; Hege, Hans, Offene Wege in die digitale Zukunft - berlegungen zur Fortentwicklung des Medienrechts, Schriftenreihe der MABB, Bd. 2, Berlin 1995; Hoffmann-Riem, Wolfgang, Der Rundfunkbegriff in der Differenzierung kommunikativer Dienste, AfP 1996, S. 9; Kresse, Hermann und Heinze, Matthias, Rundfunk-Dynamik am Morgen des digitalen Zeitalters - Ein Beitrag zur funktionalen Entwicklung des Rundfunkbegriffs, AfP 1995, S. 574; Mller-Using, D./ Lcke, R., Neue Teledienste und alter Rundfunkbegriff, ArchPT 1995, S. 32; Ory, Stephan, http://www.medienpolizei.de, AfP 1996, 105; Pieper, K./ Wiechmann, P., Der Rundfunkbegriff, ZUM 1995, S. 82; Scherer, Joachim, "Online" zwischen Telekommunikations- und Medienrecht, AfP 1996, 213; Scholz, Rupert, Zukunft von Rundfunk und Fernsehen: Freiheit der Nachfrage oder reglementiertes Angebot, AfP 1995, 357; Schulz, Wolfgang, Jenseits der "Meinungsrelevanz" - Verfassungsrechtliche berlegungen zu Ausgestaltugn und Gesetzgebungskompetenzen bei neuen Kommunikationsformen, ZUM 1996, S. 487

[3] Entwurf des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes, Stand 8. 11. 1996 (http://www.iid.de/rahmen/iukdg.html), und des Mediendienste-Staatsvertrags der Lnder, Stand 7.11.1996, unverffentlichtes Typoskript

[4] Der Vorlufer des Internet, das zunchst vorwiegend militrisch genutzte ARPAnet, wurde bereits in den sechziger Jahren ins Leben gerufen; die Verbreitung des Internet als Mittel der Kommunikation zwischen Hochschulen setzte in den spten achtziger Jahren in Deutschland ein. 1990 wurde von Tim Berners-Lee und anderen (damals CERN-Forschungszentrum, Genf) die "World-Wide-Web"-Technologie entwickelt, die dem Internet zum kommerziellen Durchbruch verhalf.

[5] darunter werden Datenbankanbieter verstanden, die in eigenen, nicht offengelegten Datenformaten Informationen gegen Entgelt zur Verfgung stellen und dazu Dritten erlauben, sich ihrer Infrastruktur zu bedienen. Dazu gehren etwa T-Online, America Online und das Microsoft Network.

[6] Zur technischen Einfhrung wird verwiesen auf Lammarsch, J./ Steenweg, L., Internet & Co; Levine, John R./ Baroudi, Carol, Internet fr Dummies; Krol, Ed/ Hoffmann, Ellen, What is the Internet, RfC 1462 (ftp://ftp.nic.de/rfc/rfc-1400-1499/rfc1462.txt); Helmers, Sabine/, Hoffmann, Ute/ Hofmann, Jeanette, Offene Datennetze als gesellschaftlicher Raum - Das Modell Internet, in: Europartner Information Sonderheft April 1995 (http://duplox.wz-berlin.de/docs/eu/)


<<>>Title (c) Patrick Mayer 1997