Dr. Stefan Bechtold, J.S.M. (Stanford), Tübingen
Stefan Bechtold
ist schwerpunktmäßig im Immaterialgüter- und Internetrecht tätig.
Er ist Autor der weltweit beachteten Link
Controversy Page zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von Hyperlinks.
2001 promovierte er in Tübingen mit einer Arbeit zu den Implikationen des Digital Rights Management.
Nach Forschungsaufhalten an der University of California at Berkeley School of Law
studierte er 2001/2002 an der Stanford Law School. Er ist Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Wernhard Möschel an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.
Stefan wird für Artikel5 den Bereich Internet-Recht, mit einem besonderen
Blick auf urheberrechtliche Probleme, betreuen.
Kontakt: stef@n-bechtold.com
Dr. Martin Diesbach, München
Rundfunkrechtler
mit Erfahrung als Referent bei der Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg.
Inzwischen ist er als Anwalt in München tätig und betreut dort ebenfalls
stark rundfunkrechtliche Mandate. Seine von der Universität Freiburg angenommene
Dissertation zur Frage der Listenregelung (§ 5a Rundfunkstaatsvertrag)
ist 1998 in der UFITA-Schriftenreihe, Bd. 147 erscheinen. Martin ist bereits
seit längerer Zeit Autor für Artikel5, und wird in Zukunft den Bereich
klassischer Rundkunk für die Seite beobachten.
Kontakt: martindiesbach@web.de
Sierk Hamann, Tübingen
Richter, derzeit
im Landgericht Tübingen tätig. Sein Interessenschwerpunkt
liegt im Öffentlichen Recht und
den Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Regulierung im neuen Medium Internet.
Sierk ist Gründungsmitglied im
Verein
Freedom for Links wird den Bereich Strafbarkeit von Inhalten im Internet,
Überwachung und Filterproblematik abdecken.
Kontakt: Sierk.Hamann@t-online.de
Kurt 'pi' Jaeger, Stuttgart
Techniker und
Unternehmer in der Redaktion von Artikel5.de. Er ist Geschäftsführer
eines Internet Service Provider,
LF.net, Stuttgart,
und seit vielen Jahren im Netz aktiv. Für Artikel5 wird pi die Fallen darstellen,
die "Code" und ökonomische Rahmenbedingungen für Juristen
und Gesetzgeber bereithalten kann. Muß man Unternehmer sein, um sich eine
eigene Meinung leisten zu können?
Kontakt: pi@LF.net
Andreas Neumann, Bonn
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter am
Zentrum
fuer Europäische Integrationsforschung der Universitaet Bonn und vorwiegend
im Bereich Telekommunikations- und Internet-Recht tätig. Er arbeitet beim
German Cyber Law Projekt mit und gibt auch die nicht ganz ernst gemeinte
"Juristen
erklären das Internet"-FAQ heraus. Für Artikel5 wird sich Andreas
vor allem mit neueren Entwicklungen im deutschen und europäischen TK-Recht
beschäftigen.
Kontakt: an@andreasneumann.de
Monika Ermert, Tübingen
Sinologin und
Journalistin für Computer-Fachmagazine, vor allem
c't
und verschiedene überregionale Tages- und Wochenzeitungen. Zu ihren
Schwerpunktthemen gehören Fragen der Selbstverwaltung im Domain Name System.
Monika wird im wesentlichen redaktionelle Aufgaben übernehmen. Kritik und
Anregungen, sofern nicht Autoren und einzelne Redaktionsmitglieder
angesprochen werden sollen, können jederzeit an sie gerichtet werden.
Kontakt: m.ermert@artikel5.de
Thomas Stadler, Freising
Thomas Stadler ist seit
1997 als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
tätig und befasst sich schwerpunktmäßig
mit Online- und EDV-Recht. Er ist Autor verschiedener Fachpublikationen, u.a.
des Buchs "Haftung für Informationen im Internet". Für Artikel 5
wird sich Thomas Stadler vor allem mit den Fragen der Verantwortlichkeit für
Netzinhalte beschäftigen.
Kontakt: ts@cplus.de
Kontaktmöglichkeiten:
|
|
|
|
|
|
|
|
[Hilfe] |
|
|
|
|