von Andreas Neumann
Zentrum für Europäische Integrationsforschung
Bonn
Stand: August 2001
Der Prozess der Liberalisierung des Telekommunikationssektors ist in
der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Staaten der Europäischen
Gemeinschaft maßgeblich durch Vorgaben des europäischen
Gemeinschaftsrechts geprägt worden. Erst die Impulse aus Brüssel
ermöglichten hierzulande die verschiedenen Stufen der Postreform und
die Überführung des Staatsmonopols in eine Vielzahl von
Wettbewerbsmärkten bis zur vollständigen Liberalisierung des
Telekommunikationssektors zum 1.1.1998. Doch auch die neuen
regulatorischen Herausforderungen - z. B. mit Blick auf neue
Technologien (UMTS) - wurden von der Europäischen Gemeinschaft
angenommen und führten zum Erlass weiterer Rechtsakte auf
Gemeinschaftsebene mit der Folge, dass sich der Rechtsanwender
mittlerweile mit einer kaum mehr überschaubaren Zahl von
Verordnungen und - zum Teil mehrfach abgeänderten - Richtlinien
konfrontiert sieht.
Mit der die Ergebnisse eines etwa zweijährigen
Konsultationsprozesses integrierenden Veröffentlichung eines
"Kommunikationsberichtes" hat die Europäische Kommission daher im
Jahre 1999 den Weg zu einer grundlegenden Reform des europäischen
Rechtsrahmens für die Telekommunikation gewiesen. Mit diesem in
der öffentlichen Diskussion auch unter dem englischen Namen des
Kommissionsberichtes als "Review '99" bekannten Prozess soll
die Vielzahl der bestehenden Rechtsakte durch fünf
Richtlinien und eine Entscheidung ersetzt werden. Flankiert werden
soll dieser neue Rechtsrahmen durch eine weitere Richtlinie zu
den Wettbewerbsregeln im Bereich der Telekommunikation. Bereits
beschlossen und in den Mitgliedstaaten geltendes Recht ist
schließlich eine ebenfalls im Nachgang des Kommunikationsberichtes
entstandene Verordnung über den entbündelten Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung, mittels derer die Gemeinschaft den
Wettbewerb im nach wie vor von den ehemaligen Monopolisten
dominierten Ortsnetz fördern möchte.
Das Ausmaß der materiell-rechtlichen Veränderungen, die gegenwärtig
absehbar sind, unterscheidet sich hinsichtlich der einzelnen
Rechtsakte ganz erheblich. Allen Richtlinienentwürfen gemein ist
zunächst die Betonung weitgehender Technologieneutralität, mittels
derer ein homogener Rechtsrahmen für die konvergierenden
Übertragungstechnologien geschaffen werden soll. Den Eckstein des
Richtlinienpaketes bildet die sog. "Rahmenrichtlinie". Mit ihr
werden neue Grundsätze für die Regulierung der mitgliedstaatlichen
Telekommunikationsmärkte geschaffen. Dabei wird es nicht zu dem
von den Ex-Monopolisten geforderten "Phasing Out", also einem
weitgehenden Abbau des sektorspezifischen Kartell- und
Wettbewerbsrechts kommen. Dennoch ist eine gewisse Rückführung
des auf die Aufbrechung der monopolitischen Marktstrukturen
zugeschnittenen Regulierungsinstrumentariums vorgesehen, wobei
namentlich die Bestimmung von Märkten und Marktmachtpositionen
einer tiefgreifenden Neuregelung unterzogen werden soll. Besonders
eng mit der in der Rahmenrichtlinie angelegten Neuverteilung der
Kompetenzen zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen
Regulierungsbehörden sind die Änderungen für den Bereich der sog.
Vorleistungsmärkte, welche die geplante "Zugangs- und
Zusammenschaltungsrichtlinie" mit sich bringen wird. Während die
in der "Universaldienst- und Nutzerrechterichtlinie" und der
"Telekommunikations-Datenschutzrichtlinie" vorgesehenen
Neuerungen im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage vergleichsweise
eher marginal sind, sieht dann die fünfte und letzte Richtlinie des
Richtlinienpaketes, die "Genehmigungsrichtlinie", wiederum
erhebliche Veränderungen zum Status quo vor. Das bislang bestehende
Nebeneinander von Einzel- und Allgemeingenehmigungen soll zugunsten
eines weitreichenden Vorranges der Allgemeingenehmigungen, die
lediglich eine Notifizierungspflicht vorsehen können, abgeschafft
werden. Unternehmen, die Telekommunikationsdienste anbieten wollen,
müssten sich dann nur noch einer strengen und ggf. kostspieligen
Genehmigungsprozedur unterziehen, wenn sie Zugriff auf knappe
Ressourcen benötigen. Gleichzeitig sollen die Genehmigungsverfahren
gemeinschaftsweit stärker harmonisiert werden, um in Zukunft
Verwerfungen zwischen den Marktutrittsbedingungen in den einzelnen
Mitgliedstaaten zu vermeiden, wie sie beispielsweise bei der Vergabe
der UMTS-Lizenzen auftraten. Sehr umstritten ist schließlich noch
die Neugestaltung der Frequenzpolitik der Gemeinschaft, wobei es
im Kern um die Frage geht, inwieweit die Mitgliedstaaten ihre
Kompetenz in Fragen der Funkfrequenzverwaltung auf die Europäische
Kommission zu übertragen bereit sind.
Angesichts der engen Verknüpfung zwischen nationalem und
europäischem Telekommunikationsrecht wird der
"Kommunikationsbericht 1999" letzten Endes auch starke
Auswirkungen auf das deutsche Recht haben. Angesichts der
vorgesehenen Umsetzungsfristen wird mit einer Reform des
Telekommunikationsgesetzes spätestens im Jahre 2003 zu rechnen
sein. Die auf artikel5.de veröffentlichten Materialien sollen
den "Review"-Prozess dokumentieren und zum Verständnis der
einzelnen Regelungen beitragen helfen.
Weiterführende Literaturhinweise:
Beese/Merkt, Europäische Union zwischen Konvergenz und Re-Regulierung, Multimedia und Recht (MMR) 2000, 532
Huber/von Mayerhofen, "Review 1999" der EU-Kommission, Multimedia und Recht (MMR) 1999, 593
Kardasiadou, Mitteilung der EU-Kommission: Die Reform des Rechtsrahmens für den TK-Sektor, Zeitschrift für das Recht der Telekommunikation und das Recht der elektronischen Medien (RTkom) 1999, 168
Koenig/Kühling, Reformansätze des deutschen Telekommunikationsrechts in rechtsvergleichender Perspektive, Multimedia und Recht (MMR) 2001, 80
Krader, Neuer europäischer Datenschutz im Internet? - Der Entwurf der Europäischen Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation - eine kritische Analyse, Recht der Datenverarbeitung (RDV) 2000, 251
Ladeur, Der neue EU-Regulierungsrahmen für elektronische Kommunikation - Notwendiger Paradigmenwechsel der Regulierung unter Konvergenzbedingungen?, Zeitschrift für das Recht der Telekommunikation und das Recht der elektronischen Medien (RTkom) 2000, 264
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