Übersicht
Hintergrundinformationen
zu dem "Entwurf
einer gemeinsamen Erklärungder Internet Provider und der Strafverfolgungsbehördenzur
Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Internet"
anläßlich der Informationsveranstaltung
"Bekämpfung
der Kriminalität im Internet"
im Bundeskriminalamt am 15./16.02.2000
Einleitung
Das Internet hat in den 90er Jahren
eine Entwicklung erfahren wie noch kein anderes Medium zuvor. Es wandelte
sich von einem Forschungsnetz und einer Technologieplattform für Computerspezialisten
in den 70er und 80er Jahren zu einem Medium von hoher wirtschaftlicher
und sozialer Bedeutung. Das Internet wird heute - unterstützt durch
entsprechend einfach zu bedienende Software - auch von solchen Personen
umfassend genutzt, die über keine weiterführenden Kenntnisse
im Bereich der Computertechnologie verfügen. Insbesondere dieser Umstand
verlangt, dass auch im Internet die Schutzbedürfnisse und -ansprüche
der Bürger beachtet und gewahrt werden. Für Wirtschaftsunternehmen
ist das Internet von entscheidender Bedeutung. Unser auf Wettbewerb basierendes
Wirtschaftssystem fordert immer schnellere Kommunikationsformen. Das Internet
bietet hier eine im Vergleich zu anderen Technologien überlegene Plattform
zum schnellen und umfassenden Informationsaustausch. Es bedeutet einen
Nachteil im wirtschaftlichen Wettbewerb, das Medium Internet nicht zur
eigenen Präsentation, Information und Kommunikation zu nutzen.
Aufgrund dieser hohen Bedeutung
müssen Rechtsgeschäfte in sicheren Bahnen verlaufen und Rechtsverstöße
nachgewiesen und sanktioniert werden können. Das Internet bietet sich
aber auch als neues Kommunikationsforum für Straftäter und damit
einhergehend zur Begehung von Straftaten an. Die Täter versuchen hier,
dem Verfolgungsdruck, der in der realen Welt besteht, durch eine Flucht
in das neue, anonymere Medium Internet zu entgehen und gleichzeitig die
größeren Verfügbarkeitsmöglichkeiten auszunutzen.
Aus diesem Grund trafen sich auf Einladung des Bundeskriminalamtes Vertreter
der Internet Service Provider, der Strafverfolgungsorgane sowie aus Forschung
und Politik am 14./15.12.98 in Wiesbaden, um gemeinsam im Rahmen von Vorträgen
und Diskussionen über eine bessere Zusammenarbeit bei der Verhütung
und Bekämpfung von Kriminalität im und unter Ausnutzung des Internet
zu diskutieren. Es wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern
aller Interessengruppen vereinbart, in der aktuelle Probleme besprochen
und Lösungsansätze erarbeitet werden sollten. Diese Arbeitsgruppe
traf sich 1999 zweimal auf Einladung des Bundeskriminalamtes.
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Des Weiteren fand beim Bundeskriminalamt
ein Treffen mit Vertretern der Länderpolizeien mit dem Ziel eines
gemeinsamen Informationsaustausches statt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen
sind in diese Erklärung eingeflossen. Sie dokumentiert den gesetzlichen
Auftrag der Strafverfolgungsbehörden, auch in der virtuellen Welt
des Internet die Verhütung und Verfolgung von Straftaten unter Wahrung
der Freiheitsrechte des Einzelnen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang
und vor dem Hintergrund internationaler Aktivitäten, insbesondere
des "Aktionsplans zur Förderung der sicheren Nutzung des Internet"
der Europäischen Union vom 25. Januar 1999, sind aber auch die in
unterschiedlicher Weise tätigen Internet Provider und Onlinedienste
aufgerufen, im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
ihren Beitrag zum Schutz ihrer Kunden und der zukünftigen Entwicklung
des Internet vor allem im wirtschaftlichen Bereich zu leisten.
Straftaten im
und unter Ausnutzung des Internet
Straftaten unter Ausnutzung des Internet
können ebenso wenig toleriert werden wie in der realen Welt. Sie schaden
außerdem dem Ansehen des Internet als Mittel zur globalen Information,
Kommunikation und wirtschaftlichen Betätigung und damit seiner Verbreitung.
Insbesondere folgende Delikte stehen aktuell im Blickpunkt des öffentlichen
Interesses:
Verbreitung /
Besitz von kinderpornografischen Dateien
Kinderpornografische Dateien müssen
immer im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern gesehen
werden. Die aus aktuellen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse widerlegen
das häufig geäußerte Argument, es handele sich "lediglich"
um altes Bildmaterial. Gerade in jüngster Zeit wurde Bildmaterial
sichergestellt,
welches den noch andauernden sexuellen Mi8brauch von Kindern
belegte.
Veröffentlichung
rechts- und linksextremistischer sowie ausländerfeindlicher Inhalte
Aufgrund der geschichtlichen Verantwortung
Deutschlands für die in der Zeit des Nationalsozialismus begangenen
Unrechtstaten und den Holocaust gilt es, die Erinnerung an die Schrecken
des Nationalsozialismus wach zu halten und die stattgefundenen Gräueltaten
weder zu beschönigen noch zu verfälschen. Auch vom Ausland wird
ein solches Bekenntnis zur eigenen Verantwortung verlangt. Durch die Verbreitung
von Schriften, die die geschichtlichen Tatsachen verfälschen und den
Holocaust leugnen, kann im Ausland ein falscher Eindruck über die
demokratische Grundeinstellung Deutschlands entstehen, insbesondere wenn
die Dateien auf deutschen Servern liegen.
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Volksverhetzenden rechtsextremistischen
Internetangeboten sollte daher mit Ablehnung begegnet werden. Gleiches
gilt für linksextremistische und ausländerfeindliche Inhalte.
Wirtschaftskriminalität
und "Internetbetrug"
Die grenzüberschreitende wirtschaftliche
Betätigung per Internet bietet den Unternehmen neue und gewinnbringende
Möglichkeiten des Handels mit Waren und Dienstleistungen. Die Virtualität
und Vielfalt des eCommerce bietet jedoch auch Raum für Wirtschaftskriminalität
und Betrugsdelikte unterschiedlichster Ausprägung. Das Internet ist
aufgrund seiner Eigenschaft als Kommunikationsforum zum schnellen Informationsaustausch
für die wirtschaftliche Nutzung bestens geeignet. Die Verbreitung
von gefälschten oder verfälschten Meldungen zur wirtschaftlichen
Situation oder Entwicklung einzelner Unternehmen kann diesen einen hohen
wirtschaftlichen Schaden zufügen sowie Grundlage einer persönlichen
Bereicherung durch Manipulation des Wirtschaftsmarktes sein. Allerdings
stehen solche Straftaten weniger stark im Blickpunkt der allgemeinen öffentlichen
Berichterstattung, da Ursache und Wirkung der Wirtschaftskriminalität
für einzelne Unternehmen und die Gesamtwirtschaft eines Staates aufgrund
der komplizierten wirtschaftlichen Zusammenhänge schwerer erfassbar
und darstellbar sind als bei den anderen hier genannten Deliktsformen.
Die Bedeutung der Wirtschaftskriminalität für die Gesamtwirtschaft
eines Staates bzw. einzelne Handelsbereiche und Unternehmen darf jedoch
nicht unterschätzt werden. Eine stärkere Akzeptanz des Internet
bei der Durchführung von Rechtsgeschäften ist entscheidend von
der Möglichkeit seiner sicheren Nutzung durch den Verbraucher abhängig.
Hierzu muss dem Verbraucher das gleiche Schutzniveau wie bei Geschäften
in der realen Welt garantiert werden können. Dieser Schutz muss durch
vielfältige Ma8nahmen der Branchen-Selbstkontrolle, aber auch durch
eine wirksame Strafverfolgung gewährleistet werden.
Softwarepiraterie
Die illegale Bereitstellung von Software
und Musik im Internet stellt ein zunehmendes Problem für die betroffenen
Firmen dar. Die Umsatzeinbußen der Software- und Musikbranchen sind
nach deren Angaben beträchtlich. Geschah die illegale Verbreitung
in früherer Zeit überwiegend nur über persönliche Kontakte,
so hat die Softwarepiraterie mit dem Aufkommen des Internet eine neue Qualität
erreicht.
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Softwarepiraterie bzw. Urheberrechtsverletzungen
im Allgemeinen bedeuten die Missachtung der persönlichen Arbeitsleistung
anderer und einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zum Schutz
des Urheberrechts. Daher sollten die Illegalität dieses Handelns und
die schädigende Wirkung stärker bekanntgemacht und entsprechende
Straftaten entschlossener bekämpft werden.
Betäubungsmittel-
und Waffenkriminalität und andere Deliktsbereiche unter Ausnutzung
des Internet
Die Kommunikationsformen des Internet
bieten verschiedenartige Möglichkeiten zu Tatverabredungen in Deliktsbereichen,
die in der realen Welt einer stärkeren Kontrolle und damit einhergehend
einem höheren Verfolgungsdruck unterliegen. Es besteht in diesen Bereichen
die Gefahr, dass die Täter ungestört Tatvorbereitungen treffen
können, wenn sie nicht durch Strafverfolgungsma8nahmen und eine sensibilisierte
Internetgemeinde darin gestört werden.
Hacking und Computersabotage
Unternehmen zögern oftmals, die
Polizeibehörden über einen erfolgten Hackingangriff auf ihre
Rechnersysteme zu informieren. Grund ist die Sorge vor geschäftlichen
Nachteilen bei Bekanntwerden des Vorfalls.
Durch die Sabotage eines Systems,
der Veränderung von Systemdaten und Hinterlassen von weiteren Hintertüren
zur Schaffung neuer Angriffsmöglichkeiten sind Schutz und Geheimhaltung
von Kunden- und Geschäftsdaten nicht mehr gewährleistet. Um die
Fortsetzung oder Wiederholung solcher Taten zu verhindern, ist eine wirksame
Strafverfolgung notwendig. Dies setzt aber eine Benachrichtigung der Polizeibehörden
über einen erfolgten Hackingangriff voraus.
Filtertechniken
/ Rating
Filtertechniken und das Rating von Internetangeboten
wurden in der jüngsten Vergangenheit wiederholt als taugliches Mittel
zum Schutz des Nutzers vor illegalen und jugendgefährdenden Inhalten
genannt. Auch im vierjährigen Arbeitsprogramm zum "Aktionsplan Internet"
der Europäischen Union wird der Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen
mit einem eigenen Aktionsbereich hohe Priorität zugewiesen. Durch
diese Techniken kann eine Vielzahl unerwünschter Inhalte unterdrückt
werden. Vor allem für den Bereich des Jugendschutzes bietet sich hier
eine Perspektive. Hinter diesem Vorhaben steht auch die Idee einer Selbstregulierung
des Internet durch die Industrie. Dieses Engagement wird ausdrücklich
befürwortet.
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Es müssen aber auch Einschränkungen
in der Wirkung von Filtertechniken und Rating-Systemen gesehen werden:
Aufgrund der Vielfalt und starken Fluktuation des Angebots kann zumindest
auf absehbare Zeit das gesamte Internet nicht einmal ansatzweise von einer
solchen Technik abgedeckt werden. Der kriminellen Nutzung des Internet
kann nicht allein mit Filterung / Rating begegnet werden. Strafrechtlich
relevante Delikte werden hierdurch lediglich unterdrückt, nicht verhindert.
Filtertechniken und Rating-Systeme können somit einen nicht unerheblichen
Beitrag zum Jugendschutz leisten, müssen aber durch eine wirksame
Strafverfolgung ergänzt werden.
Kommunikation
zwischen den Strafverfolgungsbehörden, Internet Providern und Bürgern
Ein geregelter, vertrauensvoller Informationsaustausch
zwischen Bürgern, Providern und Strafverfolgungsbehörden ist
eine wesentliche Grundlage zur Verhütung und Bekämpfung einer
strafbaren und schädlichen Nutzung des Internet. Dies wurde auch vom
Europäischen Rat im Rahmen des "Aktionsplans Internet" betont. Die
nachfolgenden Regelungen sollen hier einen Beitrag zur schnellen und erfolgreichen
Straftatenbekämpfung leisten.
Ansprechstellen
bei der Polizei und den Unternehmen
Privatpersonen sollten bei Verdacht
einer Straftat ihre örtliche Polizeibehörde über den Sachverhalt
in Kenntnis setzen. Darüber hinaus stehen auch die Landeskriminalämter
und das Bundeskriminalamt zur Entgegennahme von Hinweisen zur Verfügung.
Unternehmen sollten, sofern bereits Kontakte zwischen ihnen und einzelnen
Polizeibehörden bestehen, diese auch weiterhin nutzen, wenn sich die
Zusammenarbeit bewährt hat. Alle Landeskriminalämter und das
Bundeskriminalamt verfügen über geschulte Fachkräfte. Eine
Liste dieser Ansprechstellen wird auf der BKA-Website (http://www.bka.de)
veröffentlicht.
Bei Angelegenheiten von grundsätzlicher
Bedeutung bietet sich das Bundeskriminalamt in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern
als zentrale Stelle zur Koordination und Zusammenführung von Informationen
an. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass wichtige Informationen an
einer Stelle vorgehalten werden und für alle Beteiligten nutzbar sind.
In diesem Falle wäre das Bundeskriminalamt Schnittstelle zwischen
Providern und Polizeibehörden.
Mit diesem Vorschlag entsprechen
die Strafverfolgungsbehörden dem Anliegen der Unternehmen um Benennung
fachlich versierter Ansprechstellen.
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Ebenso sollte eine Benennung entsprechender
Ansprechstellen von Seiten der Internet Provider erfolgen. Zum Teil ist
dies schon geschehen und hat sich bewährt.
Kommunikationsablauf
Bei Mitteilungen an die Polizei über
Inhalte, die den Verdacht einer Straftat begründen, sollten Daten,
die mit dem Sachverhalt in Beziehung stehen, gesichert und, soweit rechtlich
zulässig, an die Polizei übermittelt werden, da sie als Beweismittel
von entscheidender Bedeutung sind. Die Sicherung kann durch Speicherung
der Dateien auf Datenträgern, Erstellung von Ausdrucken oder Festhalten
des exakten Abruforts erfolgen. Der Umfang der Daten ergibt sich
aus dem rechtlich und technisch Möglichen. Dieser Rahmen sollte ausgeschöpft
werden, um den Strafverfolgungsbehörden eine effektive Ermittlungsarbeit
zu ermöglichen. Mitteilungen sollten entsprechend den zuvor beschriebenen
Kommunikationsstrukturen erfolgen.
Hierbei ist aufgrund der Schnelllebigkeit
der Informationen im Internet auf eine möglichst zeitnahe Benachrichtigung
der Strafverfolgungsbehörden zu achten.
Gegenseitiger
Informationsaustausch zwischen Providern und Strafverfolgungsbehörden
Die Strafverfolgungsbehörden sind
an einem weiteren Ausbau des Kontakts zu den im Telekommunikationsdienstleistungsbereich
tätigen Unternehmen interessiert. Dies unterstützt ebenfalls
den Aufbau schneller Kommunikationswege und die gegenseitige Information.
Ein solcher Kontakt soll im Rahmen allgemeiner oder anlassbezogener Treffen
stattfinden.
Fazit
Internet Provider und Strafverfolgungsbehörden
verfolgen gemeinsam das Ziel einer sicheren Nutzung des Internet im Rahmen
der geltenden Rechtsordnung. Es liegt vor allem im Interesse der im Internet
tätigen Unternehmen, dass Vertrauen und Akzeptanz der Bürger
für dieses Medium erhalten bleiben. Wer Rechtsgeschäfte über
das Internet tätigt, soll dies im Bewusstsein tun können, keine
größeren Gefahren bei der geschäftlichen Abwicklung einzugehen
als im realen Geschäftsleben. Mit der vorliegenden Erklärung
zur Zusammenarbeit der Internet Provider mit den Strafverfolgungsbehörden
sollen das Vertrauen in das Internet gestärkt und die Strafverfolgungsbehörden
bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten - wie es auch im "EU-Aktionsplans
Internet" betont wird - unterstützt werden.